1. Nachtragswirtschaftsplan 2015
Aufgrund der §§ 14, 15 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) i V. mit §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein und der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Breitbandversorgung Steinburg“ durch Beschluss vom 26.03.2015 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde den 1. Nachtragswirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 festgestellt.
Der vorstehende 1. Nachtragswirtschaftsplan des Zweckverbandes „Breitbandversorgung Steinburg“ für das Wirtschaftsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Nachtragswirtschaftsplan mit den dazugehörigen Anlagen kann im Kreisbauamt des Kreises Steinburg, Karlstr. 13, 25524 Itzehoe, Zimmer 104, während der Dienstzeiten von jedermann eingesehen werden.
25524 Itzehoe, den 10.07.2015
Zweckverband „Breitbandversorgung Steinburg“
Der Verbandsvorsteher
Mohrdiek
1.Stellvertreter
Amtliche Bekanntmachung
PDF 1.-Nachtrags-WP-2015.pdf [ 135 KB ]