1. Nachtragswirtschaftsplan des Zweckverbandes „Breitbandversorgung Steinburg“
Aufgrund der §§ 14, 15 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) i V. mit §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein und der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Breitbandversorgung Steinburg“ durch Beschluss vom 28.08.2014 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde den 1. Nachtragswirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2014 festgestellt.
Der 1. Nachtragswirtschaftsplan des Zweckverbandes „Breitbandversorgung Steinburg“ für das Wirtschaftsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Nachtragswirtschaftsplan mit den dazugehörigen Anlagen kann im Kreisbauamt des Kreises Steinburg, Karlstr. 13, 25524 Itzehoe, Zimmer 104, während der Dienstzeiten von jedermann eingesehen werden.
25524 Itzehoe, den 26.09.2014
Zweckverband „Breitbandversorgung Steinburg“
Der Verbandsvorsteher
Ratjen
Amtliche Bekanntmachung
PDF 1.-Nachtrags-WP-2014.pdf [ 190 KB ]