Amtliche Bekanntmachung des Zweckverbandes „Breitbandversorgung Steinburg“
Amtliche Bekanntmachung des Zweckverbandes „Breitbandversorgung Steinburg“
3. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung des Zweckverbandes „Breitbandversorgung Steinburg“ vom 15.11.2010
Aufgrund des § 5 (3) und (6) des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) in Verbindung mit dem § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 28.08.2014 folgende 3. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung des Zweckverbandes „Breitbandversorgung Steinburg“ vom 15.11.2010, zuletzt geändert durch Satzung vom 29.11.2013, erlassen:
Artikel I
Die Satzung des Zweckverbandes „Breitbandversorgung Steinburg“ vom 15.11.2010 wird wie folgt geändert:
1. In Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 werden die Gemeinden Hodorf, Huje, Breitenburg und Kleve ersatzlos gestrichen.
2. In § 10 Abs. 4 wird das Sitzungsgeld von 23,00 € auf 15,00 € geändert.
3. In § 10 wird ein neuer Absatz 5 eingefügt mit folgendem Wortlaut:
„Die Mitglieder der Ausschüsse, sowie deren Stellvertretenden erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung für die Teilnahme an Sitzungen der Ausschüsse, in die sie gewählt sind, ein Sitzungsgeld in Höhe von 20,00 €.
Mitglieder der Verbandsversammlung erhalten für die Teilnahme an Sitzungen von Ausschüssen, in die sie nicht gewählt sind, ein Sitzungsgeld von 10,00 €.“
Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 6. Die weitere Nummerierung der Absätze ändert sich entsprechend.
Artikel II
Artikel I Ziff. 1 tritt am 1.01.2015 in Kraft.
Artikel I Ziff. 2 und 3 tritt am rückwirkend am 1.04.2014 in Kraft.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
25524 Itzehoe, den 10.09.2014
gez. Henning Ratjen Verbandsvorsteher
Vorstehende 3. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung des Zweckverbandes „Breitbandversorgung Steinburg“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
25524 Itzehoe, den 16.09.2014
Henning Ratjen Verbandsvorsteher
Amtliche Bekanntmachung
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