Nachtragssatzung 21.08.2017
5. Nachtragssatzung
zur Änderung der Satzung des Zweckverbandes „Breitbandversorgung Steinburg“
vom 15.11.2010
Aufgrund des § 5 (3) und (6) des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) in Verbindung mit dem § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 29.05.2017 folgende 5. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung des Zweckverbandes „Breitbandversorgung Steinburg“ vom 15.11.2010, zuletzt geändert durch Satzung vom 26.11.2015, erlassen:
Artikel I
Die Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 der Satzung des Zweckverbandes „Breitbandversorgung Steinburg“ vom 15.11.2010 wird um die Gemeinde Kiebitzreihe ergänzt.
Artikel II
Artikel I tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Itzehoe, den 19.07.2017
gez. Mohrdiek
Verbandsvorsteher
Die Anzeigepflicht nach § 16 GkZ wurde erfüllt und durch das Schreiben des Landrates des Kreises Steinburg vom 25.07.2017 bestätigt.
Vorstehende 5. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung des Zweckverbandes „Breitbandversorgung Steinburg“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
25524 Itzehoe, den 15.08.2017
Zweckverband „Breitbandversorgung Steinburg“
Verbandsvorsteher
Ernst-Wilhelm Mohrdiek