Protokoll Sitzung der Verbandsversammlung vom 03.05.2018
VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT
über die Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Breitbandversorgung Steinburg“ am Donnerstag, den 03. Mai 2018
Sitzungsort: Kreistagssaal, Viktoriastraße 16 – 18, 25524 Itzehoe
Beginn der Sitzung: 18:20 Uhr
Ende der Sitzung: 18:28 Uhr
Anwesend
Die Mitglieder
Herr Mohrdiek, als Vorsitzender
und 67 weitere Mitglieder lt. Anwesenheitsliste
von der Verwaltung:
Herr Dr. Stork
Frau Wessel, zugleich als Protokollführerin
ferner
Herr Hallwachs, kaufmännischer Berater des ZVBS
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und ordnungsgemäßen Ladung
Herr Mohrdiek eröffnet um 18:20 Uhr die Sitzung. Es sind 68 Mitglieder anwesend. Die Verbandsversammlung ist daher beschlussfähig. Gegen die ordnungsmäßige Ladung werden keine Einwendungen erhoben.
2. Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen gestellt.
3. Beschlussfassung zur Anschlussfinanzierung der KfW-Kredite
Herr Mohrdiek stellt die Beschlussvorlage vor.
Zwei der fünf KfW-Kredite sollen per Sondertilgung im Jahr 2024 zurückgezahlt wer- den, für die drei übrigen KfW-Kredite soll eine sichere, zinsniedrige Anschlussfinan- zierung gesichert werden.
Es haben mehrere Gespräche mit dem Innenministerium stattgefunden, im Februar 2018 wurde dann die Erlaubnis erteilt, die Anschlussfinanzierung zumindest auf 15 Jahre zu sichern, sofern die Verbandsversammlung entsprechend beschließt. Den Anmerkungen des Gemeinde- und Rechnungsprüfungsamtes wurde durch das Einfügen eines Zinsmaximums im Beschlusstext des Allgemeinen Ausschusses Rechnung getragen.
Die Anschlussfinanzierung werde den Wirtschaftsplan der nächsten Jahre in der Kal- kulation verbessern. Es handele sich ausdrücklich um eine spekulationsfreie Finan- zierung, da die Zahlerswaps immer im Zusammenhang mit dem Grundgeschäft ste- hen.
Es wurden vier Kreditinstitute zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert. Bis zum Fristablauf am 03.05.2018 seien drei Angebote eingegangen. Alle Angebote gelten bis zum Vertragsabschluss am 04.05.2018 um 11:00 Uhr, je- doch seien alle Angebote gleichermaßen den täglichen Marktschwankungen unter- worfen, sodass sich bis zum Vertragsabschluss die Zinssätze noch minimal verän- dern werden.
Der günstigste Bieter mit Zinssätzen von 2,111 %; 2,179 %; 2,269 % sei die Deut- sche Bank AG. Die voraussichtliche Marge für das Grundgeschäft liege zwischen 0,4 und 0,5 %. Das im Allgemeinen Ausschuss beschlossene Zinsmaximum von 3,7 % werde daher erheblich unterschritten.
Damit in der Verbandsversammlung nun über einen konkreten Vertragsabschluss mit feststehendem Zinssatz beschlossen werden kann, schlägt Herr Mohrdiek eine Än- derung des Beschlusstextes vor (s.u.). Es werden keine Einwände erhoben.
Beschluss:
Die Verbandsversammlung beschließt:
Die Verbandsversammlung genehmigt den Abschluss eines spekulationsfreien Zahlerswaps mit einer Laufzeit von 15 Jahren mit Zinshöhen von 2,111 % für den Kredit Nr. 3, 2,179 % für den Kredit Nr. 4 und 2,269 % für den Kredit Nr. 5 zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos bei der KfW-Anschlusskredit- finanzierung bei dem Kreditinstitut Deutsche Bank AG.
Sollten vor Vertragsabschluss wider Erwarten rechtliche Differenzen mit der Deutschen Bank AG entstehen, beschließt die Verbandsversammlung, das Geschäft mit dem zweitgünstigsten Bieter abzuschließen.
Die voraussichtliche Marge für das Grundgeschäft liegt zwischen 0,4 bis 0,5 %. Die Zahlerswaps müssen über den gesamten Zeitraum in einem nachweisbaren, sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zur KfW-Anschlusskreditfinanzierung (Grundgeschäft) stehen.
Durch die Marktschwankungen kann sich bis zum Vertragsabschluss am 04.05.2018 um 11:00 Uhr der Zinssatz noch minimal ändern, in jedem Fall bleibt er unterhalb des vom Allgemeinen Ausschuss beschlossenen Zinsmaximums von 3,7 %.
Abstimmungsergebnis
Beschlussfähigkeit | Abstimmung | |||
---|---|---|---|---|
(Gesetzliche) Mitgliederzahl | davon anwesend | dafür | dagegen | Enthaltung |
102 | 68 | 68 | 0 | 0 |
Anmerkung zum Protokoll:
Aus dem „Termsheet“ der Deutschen Bank AG, das die Konditionen für den Zweck- verband „Breitbandversorgung Steinburg“ enthält, ergibt sich als zwingender Be- standteil des angebotenen Produktes, dass die Bank fünf Jahre nach Abschluss und danach alle 2,5 Jahre das Recht hat, vorzeitige Erfüllung durch Ausgleichszahlung zu verlangen. Sollte der Swap zum Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung einen für den ZVBS negativen Marktwert aufweisen, wäre der ZVBS verpflichtet, an die Bank eine Ausgleichszahlung zu leisten.
In einem Telefonat mit den Herren Kurkowski und Tecklenburg der Deutschen Bank AG am 04.05.2018 um 9:55 Uhr wurde dem Verbandsvorsteher mitgeteilt, dass ein Verzicht auf diesen Vertragsbestandteil nicht möglich sei.
Dem Beschluss entsprechend wurde das Geschäft am 04.05.2018 daher mit dem zweitgünstigsten Bieter, der Sparkasse Holstein/ Sparkasse Westholstein, mit Zins- sätzen von 2,19 % für den Kredit Nr. 3, 2,23 % für den Kredit Nr. 4 und 2,30 % für den Kredit Nr. 5 geschlossen.
4. Mitteilungen und Anfragen
Herr Mohrdiek kündigt den Termin für die nächste Verbandsversammlung als ge- meinsame konstituierende Sitzung der drei Zweckverbände ÖPNV, WUV und ZVBS für Dienstag, den 21. August 2018 in der Gaststätte in Looft an.
Es werden keine Fragen gestellt.
Herr Mohrdiek schließt die Sitzung um 18:28 Uhr.
gez. Mohrdiek, Vorsitzender der Verbandsversammlung
gez. Wessel, Protokollführerin