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Home | Veröffentlichungen | Protokolle | Protokoll Sitzung der Verbandsversammlung vom 26.09.2018

Protokoll Sitzung der Verbandsversammlung vom 26.09.2018

8. Okt. 2018ZVBSProtokolle

VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT
über die Sitzung der Verbandsversammlung
des Zweckverbandes „Breitbandversorgung Steinburg“ am Mittwoch, den 26.09.2018

Sitzungsort: Gasthof „Zur Erholung“, Hauptstraße 25, 25524 Heiligenstedten

Beginn der Sitzung: 19:30 Uhr
Ende der Sitzung: 20:33 Uhr

Anwesend die Mitglieder:

Herr Haack, als Vorsitzender
und 76 weitere Mitglieder lt. Anwesenheitsliste

von der Verwaltung:

Herr Dr. Stork, Dezernent
Herr Dr. Carstens, Amtsleiter des Rechtsamtes
Frau Wessel, Geschäftsstelle des ZVBS, zugleich als Protokollführerin
Herr Lünser, Auszubildender

ferner:

Herr Hallwachs, kaufmännischer Berater
Herr Lüneberg, Breitbandkompetenzzentrum SH
Herr Bendfeld, Breitbandkompetenzzentrum SH
Herr Grotkopp, Stadtwerke Neumünster (SWN)

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und ordnungsgemäßen Ladung

Herr Haack eröffnet um 19:30 Uhr die Sitzung. Es sind 77 Mitglieder anwesend. Die Verbandsversammlung ist daher beschlussfähig.
Herr Haack begrüßt die Anwesenden, namentlich die Herren Bendfeld und Lüneberg vom Breitbandkompetenzzentrum Schleswig-Holstein, Herrn Grotkopp als Projektleiter der Stadtwerke Neumünster, Herrn Hallwachs als kaufmännischen Berater des ZVBS sowie von der Verwaltung Herrn Dr. Stork und Frau Wessel.
Gegen die ordnungsmäßige Ladung werden keine Einwendungen erhoben.

Herr Haack weist darauf hin, dass es in der Niederschrift vom 21.08.2018 unter TOP 3 Absatz 5 heißen muss „Herr Olaf Lahann, 1. stellvertretender Bürgermeister aus Kaisborstel, erfragt…“.

2. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.

3. Ausbau der Breitbandversorgung im gesamten Gebiet

– Sachstandsbericht durch die Stadtwerke Neumünster
Herr Grotkopp stellt den aktuellen Ausbaustand im Kreisgebiet Steinburg vor.

Bislang wurden 15 Aktionsgebiete abgenommen, 88 Gemeinden sind ausgebaut, in neun Gemeinden wird derzeit gebaut. In drei Gemeinden (Aktionsgebiet 21) ist die Vermarktung abgeschlossen und für eine Gemeinde (Aktionsgebiet 22) wird die Vermarktung für das erste Quartal des Jahres 2019 vorbereitet.
Die Stadtwerke Neumünster haben aktuell 15.800 Verträge abgeschlossen. Bereits jetzt können schon ca. 10.500 Kunden aktiv das Netz nutzen.

In den Außengebieten werden die Gemeinden im Wesentlichen in der zeitlichen Reihenfolge ihrer Erstvermarktung ausgebaut. Diese Gemeinden sollen voraussichtlich bis 2020, eventuell noch bis 2021, erschlossen werden.

Die Nachverdichtung wird noch im Jahr 2018 fortgesetzt. Am 27.09.2018 findet ein Fachgespräch zur Auswahl der Vermarktungs- und Ausbaureihenfolge der Gemeinden statt. Wie mit den Kunden in den Außengebieten umgegangen wird, ist derzeit noch nicht geklärt. Herr Grotkopp erklärt, dass potenzielle Kunden von den Stadtwerken Neumünster angeschrieben werden. Die Bürgermeister werden vorab gesondert informiert.

Herr Haack ergänzt, dass im Aktionsgebiet 21 (Wilster, Stördorf, Landrecht) die angestrebte Anschlussquote nicht erreicht wurde. Die SWN waren mit dem vorliegenden Ergebnis nicht zum Ausbau verpflichtet. Diese Gemeinden trotz der Nichterfüllung der Voraussetzungen ebenfalls an das Glasfasernetz anzuschließen, war daher eine politische Entscheidung seitens des Zweckverbandes, um das übergeordnete Ziel eines flächendeckenden Ausbaus zu erreichen. Daher wurden Vereinbarungen mit den Stadtwerken eingegangen, die beiden Parteien Vorteile bieten (siehe TOP 5).

Es wird gefragt, ob bei einem Anbieterwechsel von den Stadtwerken Neumünster zu einem anderen Anbieter das Glasfasernetz der Stadtwerke weiter genutzt werden kann. Herr Grotkopp antwortet, dass die Stadtwerke Neumünster das Glasfasernetz grundsätzlich anderen Anbietern durch vertragliche Regelung zur Verfügung stellen müssen. Es habe bislang jedoch keine Anfragen anderer Anbieter gegeben.

Herr Lüneberg ergänzt, dass die Telekom als größter „Wettbewerber“ am Markt bislang auch Schleswig-Holstein- und bundesweit bzgl. möglicher Mitnutzungen noch nicht auf andere Anbieter zugekommen sei. Seitens der Telekom bestehe insoweit derzeit kein Interesse an derartigen Konstellationen.

4. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2017

Herr Haack stellt die Beschlussvorlage vor und berichtet über das Ergebnis des Jahresabschlusses. Die Schlussbesprechung zur Jahresabschlussprüfung fand am 12.09.2018 um 15:00 Uhr statt. Es wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

Beschlussvorschlag:
Der Allgemeine Ausschuss empfiehlt, die Verbandsversammlung möge beschließen:

MitEUR
der Bilanzsumme 201756.533.555,51
der Summe der Erträge1.054.627,9
der Summe der Aufwendungen1.569.273,80
dem Jahresverlust 2017514.645,94

Der Jahresverlust wird in voller Höhe in das nächste Geschäftsjahr 2018 vorgetragen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür

5. Zusatzvereinbarung zu den drei mit SWN geschlossenen Verträgen

Herr Haack stellt die Beschlussvorlage vor.

Mit den Stadtwerken wurden drei Hauptverträge geschlossen. Der Umgang mit
– der Erschließung der Außengebiete,
– Neubaugebieten, die es zu Beginn der Ausbauplanung noch nicht gab und
der Nachverdichtung bereits erschlossener Gebiete mit Nachzüglern, die erst
nach Fertigstellung eines Aktionsgebietes einen Vertrag abschließen,
ist in diesen Verträgen nicht geregelt. Durch die Zusatzvereinbarung sollen diese Regelungslücken geschlossen werden.

Die Erschließung der Außengebiete und die Nachverdichtung sind für die Stadtwerke weniger wirtschaftlich als die Erschließung der Kerngebiete. Um die Wirtschaftlichkeit zu verbessern, soll die Anschlussquote durch vermehrte Kundenzugänge erhöht werden. Die Anschlussgebühr stellt ein Hemmnis für viele potentielle Kunden dar und erschwert bislang den gewünschten Kundenzustrom. Durch die Vereinbarung entfiele diese Gebühr für den Kunden.

Die Kunden, welche die Anschlussgebühr in Höhe von 990 Euro bereits bezahlt haben, haben keinen Anspruch auf Rückerstattung. Unabhängig von der entfallenen Anschlussgebühr wird eine Servicegebühr (für die Arbeitsleistung des Technikers) in Höhe von 99 Euro erhoben.

Die günstige Zinssituation verbessere die Finanzlage des ZVBS zusätzlich und mache Zugeständnisse an seinen Vertragspartner, wie diese Zusatzvereinbarung, möglich.

Auf Nachfrage wird erläutert, dass im Frühjahr 2019 durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft werden soll, ob und in welcher Höhe die Gemeinden, die Ausbauleistungen (z.B. Gräben ziehen) in Eigenleistung erbracht haben, entschädigt werden können. Die Gemeinden sind aufgefordert, ihre Belege in der Geschäftsstelle des ZVBS einzureichen.

Beschlussvorschlag:

Die Verbandsversammlung beschließt die Zusatzvereinbarung zu den drei mit SWN geschlossenen Verträgen über ein Leerrohr- bzw. Glasfasernetz in dem Gebiet des Kreises Steinburg vom 13.02.2014 für die Lose 1 – 3 und das Los 5 sowie vom 12.06.2015 für die Lose 4, 6 und 7 in der als Anlage beigefügten Fassung.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür

6. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2019

Herr Hallwachs erläutert den Wirtschaftsplan 2019 und stellt die Beschlussvorlage vor. Der ZVBS habe keinerlei wirtschaftliche Schwierigkeiten. Problematisch seien jedoch die mangelnden Tiefbaukapazitäten. Tiefbaufirmen legen teils ihre Arbeit zu Gunsten lukrativerer Angebote von einem Tag zum anderen nieder, sodass der Ausbau sich zeitlich nach hinten verschiebe.

Derzeit betrage die Anschlussquote aller Haushalte im Verbandsgebiet 45 %. Um die angestrebte Quote von 60 bis 70 % mittelfristig zu erreichen, werde die Nachverdichtung durchgeführt. Außerdem werde die soeben unter TOP 5 beschlossene Zusatzvereinbarung zusätzlich den größeren Kundenzustrom befördern.

Beschlussvorschlag:

Die Verbandsversammlung beschließt den Wirtschaftsplan 2019 wie folgt:

Aufgrund der §§ 14, 15 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) in Verbindung mit §§ 95 ff. Gemeindeordnung (GO) und der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) für das Land Schleswig-Holstein hat die Verbandsversammlung des Zweck- verbandes „Breitbandversorgung Steinburg“ durch Beschluss vom 26.09.2018 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde vom _________ den Wirtschaftsplan des Haushaltsjahres 2019 festgestellt.

1.Es betragenEUR
1.1im Erfolgsplan
die Erträge2.743.000
die Aufwendungen3.225.000
der Jahresgewinn0
der Jahresverlust482.000
1.2.Im Vermögensplan
die Einzahlungen17.379.000
die Auszahlungen17.379.000
2. Es werden festgesetztEUR
2.1 der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen13.700.000
2.2Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf8.000.000
2.3der Höchstbetrag der Kassenkredite auf0
2.4die Verbandsumlage wird festgesetzt auf0

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am __________ erteilt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür

7. 2. Änderung der Geschäftsordnung der Verbandsversammlung

Frau Wessel stellt die Beschlussvorlage vor. Niederschriften mit nicht-öffentlichem Teil werden aus Datenschutzgründen weiterhin nur postalisch übersandt. Diese Möglichkeit ist durch die Formulierung als „Kann-Regelung“ gegeben.

Beschlussvorschlag:

Die Verbandsversammlung beschließt eine 2. Änderung der Geschäftsordnung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Breitbandversorgung Steinburg in der als Anlage beigefügten Fassung.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür

8. 6. Nachtragssatzung zur Änderung der Verbandssatzung

Frau Wessel stellt die Beschlussvorlage vor.

Beschlussvorschlag:

Die Verbandsversammlung beschließt eine 6. Nachtragssatzun9 zur Änderung der Satzung des Zweckverbandes Breitbandversorgung Steinburg in der als Anlage beigefügten Fassung.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür

9. Mitteilungen und Anfragen

Herr Haack weist darauf hin, dass durch die unter TOP 5 beschlossene Zusatzvereinbarung die finanzielle Eigenleistung der Kunden für den Ausbau ab dem 100. Meter auf Privatgrund entfällt. Wie bisher werden die Meter 0 bis 20 finanziell von den Stadtwerken getragen, die
Meter 21 bis 100 trägt der Kunde mit einem pauschalen Meterpreis, Kosten ab dem 100. Meter übernimmt der ZVBS für den Kunden.

Herr Haack schließt die Sitzung um 20:33 Uhr.

Haack / Vorsitzender der Verbandsversammlung
Wessel / Protokollführung

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